Neue Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt ein europäisches Datenschutzrecht in Kraft.

Ein neues, europaweit einheitliches Datenschutzrecht, die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und auch ein geändertes nationales Datenschutzgesetz (DSG) wird ab  25. Mai 2018 in Geltung stehen. Dies ist für alle, die Daten verarbeiten (und neu „Verantwortliche“ genannt werden), von großer Bedeutung, weil Anspruch und Vorgaben an den Datenschutz und die Datensicherheit immer wichtiger und umfangreicher werden, und parallel dazu auch die Rechte Betroffener gestärkt werden sollen.