Fotografieren

Jeder Mensch hat das Recht auf „das eigene Bild“

Jeder Mensch kann selbst bestimmen, ob und wo ein Bild, das die eigene Person erkennbar darstellt, für eine Form der Veröffentlichung verwendet werden darf.

Das bedeutet, sobald eine Person auf dem Bild erkennbar ist:

  • Fragen Sie die Erwachsenen, die Sie fotografieren, ob Sie das Bild auch veröffentlichen dürfen, z. B. für einen Bericht über ein Pfarrfest im Pfarrblatt oder auf der Homepage einer Abteilung.
  • Fragen Sie bei Kindern deren Eltern – eine ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist dazu notwendig!

Sie können das bereits bei der Anmeldung zu Veranstaltungen tun: Holen Sie das Einverständnis zur Nutzung bzw. Veröffentlichung von Fotos schriftlich ein. Wichtig ist dabei, dass sowohl die Veranstaltung selbst als auch die möglichen Formen der Veröffentlichung genau benannt sind. Teilnehmer oder bei Kindern und Jugendlichen deren Eltern/Erziehungsberechtigte müssen aktiv ein Feld mit „Ich bin einverstanden, dass ...“ ankreuzen.

Formulare dazu finden Sie hier.

Ein Beispiel für die Formulierung

Ich bin einverstanden, dass mein Sohn/meine Tochter am Jungscharlager 2018 der Pfarre St. Jago fotografiert werden darf und die Bilder auf der Webseite der Pfarre sowie im Pfarrbrief der Pfarre St. Jago veröffentlicht werden dürfen.

Daneben benötigen Sie ein Kästchen zum aktiven Ankreuzen. Wird diese Checkbox nicht angekreuzt, dann dürfen Sie die Bilder, auf denen das betreffende Kind/der Jugendliche zu erkennen ist, nicht für Berichte über das Jungscharlager verwenden.

Bei Erwachsenen genügt die Frage bei der Veranstaltung beziehungsweise beim Fotografieren, ob sie einverstanden sind, da Fotos für einen Bericht über die Veranstaltung/das Fest geplant sind. Wer nicht abgebildet sein möchte, hat in dieser Situation die Möglichkeit, sich zu entfernen.


Ausnahmen von diesen Regeln gelten für

  • Personen des öffentlichen Lebens (Pfarrer, Bürgermeisterin, ...) – Bilder von diesen Personen bei der Ausübung ihres Amtes dürfen auch ohne zusätzliche Zustimmung veröffentlicht werden
  • Tagesaktuelle Berichterstattung

Zum Thema Gruppenbilder: Das Recht auf das eigene Bild und die hier genannten Regeln gelten immer dort, wo eine Person eindeutig erkannt werden kann – unabhängig von der Anzahl der im Bild noch zusätzlich erfassten Personen

Generell gilt für die Einschätzung in diesen Punkten: Stellen Sie sich selbst die Frage, wie Sie sich an der Stelle des Abgebildeten fühlen würden. Berücksichtigt man das, dann sind alle peinlichen oder unvorteilhaften Bilder zu vermeiden.